Der Güteschutzverband der Österreichischen Kies-, Splitt- und Schotterwerke hat sich zum Ziel gesetzt, die Einführung des CE-Zeichens für eine Qualitätsoffensive zu nutzen. Anders als beim bereits ausgelaufenen ÜA-Zeichen gilt das CE-Zeichen nicht als Einbauzeichen, sondern als Eintrittskarte für den gemeinsamen Markt. Wer also keine gültige CE-Kennzeichnung vorweisen kann, darf seine normierten Produkte nicht verkaufen. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Angabe von Qualitätsmerkmalen ihrer Produkte wurde deutlich ausgeweitet und die angegebenen Werte (z.B. LA-Wert oder PSV-Wert) müssen nachhaltig eingehalten werden. Sollten bei etwaigen Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber die Werte nicht bestätigt werden, drohen Anzeigen und Lieferstop bzw. hohe Schadenersatzforderungen.
Um auch nach der Einführung der CE-Kennzeichnung die hohen Qualitätsansprüche unserer Auftraggeber zu erfüllen, wird der Güteschutzverband weiterhin folgende Anforderungen an seine Mitgliedsbetriebe stellen: